Unsere Leistungen
Wir sind genau wie Sie daran interessiert, dass Sie eine verantwortungsbewusste, ganzheitliche und effektive Behandlung zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit erhalten. Bei uns sind Sie in gut ausgebildeten Händen.
Die Krankengymnastik umfasst aktive und passive Therapieformen. Sie verfolgt das Ziel, die Bewegungsfähigkeit zu fördern und die Funktionalität des Körpers wiederherzustellen und zu optimieren. Durch aktive oder auch passive Techniken ist das Ziel die Wiederherstellung, Erhaltung oder Förderung der Gesundheit und dabei auch sehr häufig die Schmerzfreiheit bzw. -reduktion.
In der manuellen Therapie werden Funktionsstörungen des Bewegungssystems untersucht und behandelt. Die manuelle Therapie hilft Schmerzen zu beseitigen und Bewegungsstörungen zu lindern.
Es können sowohl passive Techniken als auch aktive Übungen zum Einsatz kommen. In der Behandlung mobilisiert der Therapeut eingeschränkte bzw. blockierte Gelenke durch sanfte Techniken oder stabilisiert überbewegliche, instabile Gelenke durch individiuelle Übungen.
Die Bobath Therapie ist ein neurologisches Behandlungskonzept, welches speziell bei Menschen mit Erkrankung des zentralen Nervensystems angewandt wird, die mit Bewegungsstörungen, Lähmungserscheinungen und Spastik einhergehen.
Hierzu gehören z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Hirnhautentzündungen.
Ziel ist es physiologische Bewegungsabläufe anzubahnen und pathologische Muskelspannungen zu regulieren.
Die manuelle Lymphdrainage dient der Entstauung des Körperstamms und der Extremitäten, in denen sich Flüssigkeit im Gewebe angesammelt hat (Ödem).
Dies tritt häufig nach Verletzungen, Operationen, rheumatischen Erkrankungen und bei einer chronischen Venenschwäche auf. Mit speziellen Handgriffen wir die Flüssigkeit abtransportiert und das Lymphsystem angeregt.
Spezielle Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems bzw. des Rückenmarks (z.B. Schlaganfall, Parkinson, Multiple Sklerose) unter Einsatz der neurophysiologischen Techniken nach Bobath oder PNF.
Unter Anwendung von gezielten Handgriffen wird die Muskulatur so behandelt, dass der Stoffwechsel angeregt, Durchblutung gefördert, Schmerzen minimiert und das allgemeine Wohlbefinden gesteigert wird. Sie kann sowohl bei Beschwerden als auch zum Wohlbefinden eingesetzt werden.
Dieses sind unterstützende Therapieformen um Schmerzen zu lindern, Durchblutung zu fördern und entspannend auf die Muskulatur einwirken. Als Wärmetherapie bieten wir Fango, Heißluft und Heiße Rolle an. Kältetherapie beinhaltet Kühlpacks und Eisabreibungen.
Hierbei wird niedrig dosierter elektrischer Strom genutzt um Schmerzen zu lindern, eine Mehrdurchblutung zu erzielen oder auch um Muskulatur zu stimulieren. Hauptsächlich wird es zur Behandlung am Bewegungsapparat eingesetzt. Ultraschalltherapie ist Durchblutungsfördernd und schmerzlindernd, erfolgt durch Hochfrequenter mechanischer Schwingungen im Gewebe.
Die Cranio-Mandibuläre-Dysfunktion (CMD) umfasst eine Reihe klinischer Symptome der Kaumuskulatur oder des Kiefergelenks. Knacken im Kiefergelenk oder Zähneknirschen sorgen für eine erhöhte Spannung der Kau- und Halsmuskulatur. Diese können eine Vielzahl an Symptomen im ganzen Körper hervorrufen wie z.B. im Nacken- und Schulterbereich.
Mit Hilfe von hochelastischen, farbigen Klebestreifen auf den betroffenen Körperstellen, können Schmerzen in der Muskulatur gelindert werden und die Durchblutung an den behandelten Körperregionen fördern.
Der Schlingentisch ist ein Therapiehilfsmittel, um schmerzhafte oder auch unbeweglichen Gliedmaßen zu behandeln. Unter teilweise Wegnahme des Eigengewichtes des Patienten, können die betroffenen Körperabschnitte behandelt werden.
Wir führen auch physiotherherapeutische Maßnahmen zu Hause beim Patienten durch.
Wichtige Informationen
- Alle verordnungsabhängigen Leistungen können gegen Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Privatrezept auch an Selbstbezahler abgegeben werden.
- Wichtige Informationen für Beihilfepatienten. Wir rechnen nicht nach den Höchstbeträgen gemäß Bundesbeihilfeverordnung (Anlage 9 zu §23 Absatz 1) ab, sondern orientieren uns an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH, Steigerungssatz 1,4).
- Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir um eine Absage wenigstens 24 Stunden vor dem Behandlungsbeginn. Sollte keine Absage erfolgen, müssen wir den Termin privat in Rechnung stellen.
- Bedenken Sie bei ihrem Arztbesuch, dass bei einer Heilmittelverordnung innerhalb von 14 Tagen mit der Therapie begonnen werden muss. Dies ist je nach Verordnungslage von uns nicht immer zu bewältigen, daher weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, dass er die Verordnung mit einem späteren Behandlungsbeginn terminiert (in der Regel reichen 4 Wochen).